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*Es liegen uns keine Daten darüber vor, wie Menschen bezahlt werden, die sich weder als Mann noch als Frau einordnen. Da uns für die Bezahlung nur diese beiden Kategorien vorliegen, bieten wir sie entsprechend an.

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An Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, und Helena Dalli, EU-Kommissarin für Gleichstellung und die jeweils zuständigen Minister/innen der Mitgliedsländer

Appell

In der EU verdienen Frauen für die gleiche Arbeit im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer. Das ist nicht hinzunehmen. Wir fordern nachdrücklich ein Gesetz in der EU, mit dem Transparenz über solche Gehaltsunterschiede hergestellt wird. Es würde aufdecken, wo Männer wie viel mehr Gehalt bekommen als Frauen. Erfahrungen in Portugal, Dänemark und Schweden zeigen, dass bereits die Transparenz über Gehaltsunterschiede zu gleicher Bezahlung führt.

Warum das wichtig ist

Wir schreiben das Jahr 2020 und EU-Gesetze verbieten es, aber dennoch erhalten Frauen für die gleiche Arbeit im Schnitt 16 Prozent weniger Gehalt als Männer. [1] In Deutschland beträgt der Gehaltsunterschied sogar 21 Prozent und in Österreich 19,9 Prozent. [2]

Die Forschung - und konkrete Erfahrungen aus Ländern wie Dänemark oder Portugal - zeigen, dass ein einfacher Eingriff viel bewirken kann: Gleiches Gehalt wird überall dort gezahlt, wo es Transparenz über die Gehaltsunterschiede gibt. [3]

Wenn sie Bescheid wissen, dann können sich Arbeitnehmer/innen für Gleichheit und Gerechtigkeit einsetzen. Die Unternehmen wollen natürlich die Arbeitszufriedenheit erhalten und zahlen dann mehr an Frauen, wenn sie Lohnstatistiken offenlegen müssen. Es hilft auch, wenn Stellenanzeigen darüber informieren müssen, welches Gehalt angeboten wird.

Die Zeit ist reif, gleichen Lohn für gleiche Arbeit nicht nur als Gesetz verankert zu wissen, sondern auch wirksame Regelungen zu erlassen, die das bewirken können.

Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, hat für ihre ersten 100 Tage im Amt versprochen, dass sie genau das auch angehen will. [4]

Schade nur, dass die 100 Tage am Montag, den 9. März, um sind und Ursula von der Leyen bisher nur "eine Debatte eingeleitet" hat. Das ist einfach nicht gut genug!

Schön zu wissen, dass die erste Frau an der Spitze der Kommission gleiche Bezahlung als wichtiges Thema benannt hat. Aber solange die Ergebnisse so enttäuschend sind, fordern wir Rechenschaft über die vollmundigen Aussagen.

Am 18. März werden unsere Partner, Gewerkschaften aus Europa, die EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, treffen. Und dort werden sie damit einsteigen, unseren Appell vorzustellen. Es ist also an uns, der Forderung mit möglichst vielen Unterschriften Gewicht zu verleihen.

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In Geld ausgedrückt bedeutet eine Differenz von 16 Prozent, dass eine Frau 84 Cent erhält, wo ein Mann für die gleiche Arbeit 1 Euro bekommt. Dabei ist die Bezahlung nur die Spitze des Eisbergs von ungleicher Behandlung. Im Durchschnitt werden Frauen in der EU die schlechteren Jobs angeboten oder nur Teilzeitstellen. Wenn Frauen Kinder zur Welt bringen, dann werden die Väter befördert, während die Mütter sogar weniger verdienen. [5] Rechnen wir all diese Unterschiede mit ein, dann erhält eine Frau in der EU im Schnitt sogar 40 Prozent weniger Gehalt als ein Mann. [6]

Diese Diskriminierung hat Folgen. Kinder von unterbezahlten Frauen leben häufiger in Armut, vor allem dann, wenn die Mütter alleinerziehend sind. Von den Millionen von Kindern in der EU, die heute in Armut leben, könnte die Hälfte schon allein dadurch aus der Armut kommen, dass Frauen soviel erhalten wie Männer. [7] Der lange Jahre dauernde Unterschied wirkt sich natürlich auch auf die Rente aus. Frauen erhalten hier im Schnitt 37 Prozent weniger und lebt daher oft in Armut. [8]

Die EU-Institutionen werden nicht müde, immer neue Erklärungen abzugeben, mit denen sie die Situation verurteilen. Doch mit Lippenbekenntnissen allein ändert sich nichts. Die bestehenden Regelungen reichen einfach nicht aus, um Gerechtigkeit herzustellen.

Wir fordern ein einfaches, aber wirksames Gesetz:

  • Stellenanzeigen müssen Informationen über die angebotene Vergütung enthalten.
  • Arbeitsverträge dürfen keine Klauseln zur Geheimhaltung des Gehalts enthalten.
  • Die Beschäftigten müssen wissen, welche Methoden das Unternehmen anwendet, um Arbeit geschlechtsneutral zu bewerten, und haben ein Anrecht auf Auskunft.
  • Die Unternehmen müssen Jahresberichte über Gehälter und Boni erstellen, die nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt sind. Die Berichte müssen zudem den Gehaltsunterschied zwischen der Geschäftsführung und den am niedrigsten bezahlten Mitarbeiter/innen ausweisen. Dabei müssen auch Selbständige und Zeitarbeiter/innen erfasst werden.

Es liegt an unserem Einsatz, rasch gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu erreichen. Die Frauen in der EU haben lange genug gewartet, die Zeit ist mehr als reif.


Referenzen

  1. Dies ist der durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohnunterschied in der EU:
    https://www.etuc.org/en/publication/gender-pay-gap-end-secrecy
  2. https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Gender_pay_gap_statistics
  3. Eine Studie, die zeigt, dass Gehaltsunterschiede kaum noch vorkommen, wenn Gehälter transparent vereinbart werden und sie bis zu 20,6 Prozent betragen, wenn die Daten geheim bleiben:
    https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@dgreports/@gender/documents/briefingnote/wcms_410196.pdf
    Ein realer Fall aus Dänemark:
    https://news.ku.dk/all_news/2018/12/wage-transparency-works/
  4. Der 24-seitige politische Rahmen der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen - einschließlich ihres Versprechens, eine neue Richtlinie zur Lohntransparenz vorzulegen:
    https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/political-guidelines-nextcommission_en.pdf
  5. https://www.economist.com/graphic-detail/2019/01/28/how-big-is-the-wage-penalty-for-mothers
  6. https://ec.europa.eu/eurostat/tgm/graph.do?tab=graph&plugin=1&language=en&pcode=teqges01&toolbox=type
  7. Auf der Grundlage von Untersuchungen aus den USA:
    https://iwpr.org/publications/impact-equal-pay-poverty-economy/
  8. https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2019/631033/IPOL_BRI(2019)631033_EN.pdf

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